Teilnahmebedingunngen Für Meine Partys und Events

Allgemein

 

Einlass und Teilnahme ab 18 Jahren

 

Meine Veranstaltungen können für Personen moralisch bedenklich sein da diese einen erotischen Charakter haben und es bei Partys und Events zu sexuellen Handlungen kommen kann. Vor der Teilnahme an einer Veranstaltung sollte man überprüfen ob diese vereinbar ist, mit eigenen Moralischen Prinzipien.

 

Freundlicher und Höflicher Umgang, sowie Respekt, und ein Gentelmenhaftes Verhalten wird von allen Teilnehmern erwartet.

Jeder soll seinen Spaß haben, aber nie auf Kosten anderer - denn nur im harmonischen Neben- und Miteinander aller Teilnehmer liegt der Erfolg meiner Events.

Das oberste Gebot: Ein NEIN ist und bleibt ein NEIN. Diese Spielregel muss befolgt werden, da ich als Veranstalterin mich sonst gezwungen sehen, den jenigen oder die jenige der Veranstaltung zu verweisen.

 

Gewerbliche Personen aus dem Bereich der Prostitution haben zu keinem Zeitpunkt Zutritt zu meinen Veranstaltungen.

 

Der Besitz oder Gebrauch von Drogen führt zur Anzeige und zu einem Hausverbot.

 

Ich behalten mir das Recht vor, ohne Angaben von Gründen, Personen den Einlass zu verweigern, oder von meiner Veranstaltung zu entfernen.

 

Dresscode

Der Dresscode ist nicht nur eine Richtlinie sondern Einlassbedingung. Der für die Veranstaltung geltende Dresscode findet Ihr in der jeweiligen Eventbeschreibung. Normales Outfit, Straßenkleidung, Handtuchträgen, Turnschuhe, Badeschlappen etc. sind ein absolutes "No go" auf meinen Veeranstaltungen.

 

FOTOS & BILDER

Auf allen Veranstaltung besteht ein generelles Fotografier-Verbot. Ausnahmen gibt es nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis.

 

Die Mitnahme von Geräten zur Bildaufnahme (Auch Handys mit Kamaras) ist strikt untersagt.

 

EINTRITTSKARTEN / TICKETS

Meine Tickets sind nicht auf andere Personen übertragbar. 

 

Da ich die Tickets per Mail versenden muss der Gast die Eintrittskarte selber ausdrucken. Es genügt ein schwarz-weiß Ausdruck. Wichtig ist, das der Barcode auf der Eintrittskarte klar und deutlich ist.

 

VORKASSE AUF VIELEN UNSEREN EVENTS

Damit ich euch faire Preise bieten kann ist für mich Planungssicherheit ein wichtiges Thema. Planungssicherheit bedeutet für mich das ich mit einer bestimmten Anzahl von Personen rechnen und dem entsprechend Essen und Getränke bestellen bzw. Einkaufen und das Personal einteilen.

Nur durch einen genau Kalkulierten Einkauf ist es mir möglich für euch mehr Leistung bei geringeren Kosten zu bieten. 

 

Aus diesem Grund verlange ich bei vielen meiner Events Vorkasse.

 

STORNOGEBÜHREN BEI VORKASSE VERANSTALTUNGEN

Es kann leider immer mal vorkommen das man zu einem Event / Party unerwartet verhindert ist. In diesem Falle bitte mit einer Mail die Anmeldung stornieren.

 

Bucht ihr um auf eine andere Veranstaltung von mir werden bis zu einer Woche vor der Party / Event 100% des schon bezahlten Betrages angerechnet.

 

Bei Rückerstattung auf euer Konto erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr von 25,-€. Ansonsten erstatte ich....

    ...bis 6 Monate vor dem Event 100% abzüglich Bearbeitungsgebühr

    ...bis 3 Monate vor dem Event   70% abzüglich Bearbeitungsgebühr

    ...bis 2 Monate vor dem Event   60% abzüglich Bearbeitungsgebühr

    ...bis 1 Monat vor dem Event     50% abzüglich Bearbeitungsgebühr

 

In dem Monat vor dem Event ist natürlich das Essen schon bestellt und es ist auch fast nicht mehr möglich den freigewordenen Platz an andere zu vergeben. Aus diesem Grund gibt es keine Rückerstattung.

 

Dies ist eine freiwillige Leistung von mir auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

RECHTZEITIG ANMELDEN

Meine Veranstaltungen sind meist sehr schnell Ausverkauft. Meldet euch daher rechtzeitig an wenn Ihr mitfeiern wollt.

 

WERBUNG - FLYER & PLAKATE

Es ist nur mit meiner ausdrücklichen Einverständnis erlaubt auf meinen Veranstaltungen Flyer auszulegen oder Plakate anzubringen.

 

SONSTIGES:

Des weiteren gelten meine AGB's

 


AGB's

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sissy Chantal-Events - (nachfolgend „SCE“)genannt:

 

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer der Eintrittskarte und SCE zustande. Alle Fragen und Ansprüche welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an transe-chantal@t-online.de zu richten.

 

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

 

Wünscht der Kunde die Zusendung eines Eintrittskartenausdrucks per Post, so trägt dieser das Versandrisiko und die Versandkosten. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren, unmittelbar nach Vertragsschluss, zur Zahlung fällig.

 

Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist SCE nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SCE und können bei ausbleibender Bezahlung für ungültig erklärt werden.

 

Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei SCE schriftlich (Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um SCE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. SCE ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.

 

Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind SCE spätestens sieben Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen umgehend vor der Veranstaltung schriftlich (Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um SCE die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. SCE kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

 

Tickets, die über das Emailverfahren zugestellt werden, können vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden aber erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Code auf dem Ticket wird mit der Abgabe des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

 

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SCE nicht. SCE haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt SCE keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

 

Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

 

Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.

 

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form - auch durch Einsatz von Mobiltelefonen - sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

 

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

 

Bei Zuwiderhandlung gegen die SCE-Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter und Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

 

Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot oder andere Wege getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Augsburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Augsburg.

Werbung in eigener Sache: